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Zusammenarbeit

Zusammenarbeitsbedingungen

Grundlagen für Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen

1.Allgemeine Bedingungen

1.1.Die unten genannten „Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit” bilden einen rechtlich verbindlichen Vertrag zwischen dem Auftragsgeber und dem Auftragsnehmer – Firma „Absolutum”, die Sprachdienstleistungen als Biuro Tłumaczeń „Absolutum“ Sylwester Kmak erbringt.

1.2.Die Nutzung der Dienstleistungen von „Absolutum” ist mit der Akzeptierung aller Bedingungen der Zusammenarbeit eindeutig.

1.3.„Absolutum” erbringt die Dienstleistungen im Bereich von schriftlichen Übersetzungen gemäß der unten stehenden Regeln und angenommenen guten Praktiken.

2.Uber Quelltext

2.1.Die Übergabe des Quelltextes an „Absolutum” zur Preisfestsetzung oder zur Übersetzung findet auf vollständige Verantwortung und mit Wissen vom Auftragsgeber statt.

2.2.Der Auftragsgeber trägt Verantwortung und gewährleistet, dass der zu übersetzende Quelltext und seine Übersetzung, insbesondere seine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Verkauf die Rechte der Dritter, darunter Urheberrechte, Warenzeichen und Patente nicht verletzen.

2.3.Der Auftragsgeber erklärt und gewährleistet, dass der Quelltext von guter Qualität, frei von den Fehlern aller Art, insbesondere frei von den Sprachfehlern wird.

2.4. Wenn für die Übersetzung kein getrennter Vertrag geschlossen wurde, erwirbt der Auftragsgeber die Vermögensrechte zur Übersetzung erst nach der Begleichung volles Betrags aufgrund der von „Absolutum“ ausgestellten Rechnung.

3.Angebotsdarstellung

3.1.„Absolutum" bearbeitet das Angebot aufgrund des vom Auftragsgeber gelieferten Quelltextes.

3.2.Der dem Auftragsgeber im Angebot dargestellte Preis ist endgültig und der Auftragsgeber ist verpflichtet den Betrag für die von „Absolutum“ erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen. Wenn die genaue Festsetzung des endgültigen Preises unmöglich ist, behält sich „Absolutum” das Recht zur Änderung der Preise im Angebotstext vor.

3.3.Der im Angebot dargestellte Preis kann der Gegenstand der Verhandlungen sein. Wenn ihre Folge eine Preisänderung wird, verpflichtet sich „Absolutum“ zur Darstellung dem Auftragsgeber eines neuen Angebots mit geänderten Bedingungen.

3.4.Der im Angebot festgesetzte Termin der Auftragsrealisierung wird von dem nächsten Tag nach dem Tag, an dem „Absolutum” vom Auftragsgeber die im Punkt 4. dieser Bedingungen beschriebene Auftragsbestätigung bekommt, gezählt.

3.5. Das dargestellte Angebot ist kein rechtlich verbindliches Angebot bis zum Tag, an dem der Auftragsgeber die Bestätigung der Auftragsannahme bekommt.

4.Bestellung

Der Auftragsgeber bekommt von „Absolutum” die Bestätigung der Auftragsannahme per Post oder per Fax. In den begründeten und Sonderfällen wird der Auftragsgeber von „Absolutum“ über die Auftragsannahme telefonisch informiert.

5.Bemerkungen zu Übersetzungen

5.1.Eine Übersetzungsseite einer Standardübersetzung (nicht vereidigter Übersetzung) besteht aus 1600 Zeichen mit Leerzeichen.

5.2. Die Seitenzahl bezieht sich auf den Quelltext.

5.3.Die Aufträge werden nach den folgenden Verfahren realisiert:
a) Standardverfahren* – bis 5 Seiten/Tag – Preisliste;
b) Eilverfahren – von 6 bis 10 Seiten/Tag (Preis höher um 40%);
c) Expressverfahren – von 11 bis 18 Seiten/Tag (Preis höher um 60%)

5.4.Die am Tag der Lieferung der Texte realisierten Übersetzungen werden nach den Tarifen der Übersetzungen im Expressverfahren berechnet.

5.5.Im Falle der Aufträge mit über 18 Übersetzungsseiten pro Tag wird die Tarife für jeden Auftrag individuell bestimmt.

5.6.Der Termin der Auftragsrealisierung im Standardverfahren umfasst den Tag der Auftragsannahme, Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht.

5.7.Der Übersetzungspreis beinhaltet die Kosten eines Druckexemplares.

5.8.Wenn der Auftragsgeber im Angebotstext keine Uhrzeit der Übersetzungsrealisierung bestimmt, nimmt man an, dass die Übersetzung spätestens bis 17 Uhr an dem als Datum der Auftragsrealisierung festgesetzten Tag an den Auftragsgeber überreicht wird.

6.Abnahme des Übersetzungstextes und Beschwerden

6.1.Der Tag, an dem der Übersetzungstext an den Auftragsgeber geschickt wird, gilt als Tag der Auftragsrealisierung.

6.2.Der Auftragsgeber benachrichtigt „Absolutum“ innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen von der Abnahme des Übersetzungstextes über seine Vorbehalte bezüglich der angebrachten Dienstleistung. Wenn innerhalb von höher genannten Zeit meldet der Auftragsgeber keine Vorbehalte oder Anmerkungen bezüglich des Textes, nimmt „Absolutum“ an, dass der Übersetzungstext vom Auftragsgeber akzeptiert wurde.

6.3.”Absolutum” führt kostenslose Korrekturen von folgenden Fehlern im Übersetzungstext durch: fehlerhafte Übersetzung eines Wortes oder einer Phrase im Quelltext; Auslassung von Quelltextfragmenten; Buchstabenfehler im Übersetzungstext.

6.4.Wenn einer Beschwerde die Änderung im Auftragspreis folgt, stellt „Absolutum” dem Auftragsgeber eine Rechnungskorrektur aus oder in der nach der Auftragsrealisierung ausgestellten Rechnung berücksichtigt die Preisänderung.

7.Abrechnungen

7.1.Die Bezahlung für die Dienstleistungsrealisierung erfolgt mit einer Überweisung auf Bankkonto von „Absolutum“ in Multibank, Kontonummer (30 1140 2017 0000 4202 0702 6208).

7.2.”Absolutum” erklärt, dass es kein MwSt-Zahler ist und dass es zur Ausstellung der MwSt-Rechnungen nicht berechtigt ist.

7.3. Wenn an der Vollstreckung der Belohnung für erbrachte Dienstleistungen Rechtskanzleien, Inkassobüros oder andere von „Absolutum“ beauftragte Firmen teilnehmen werden, stimmt der Auftragsgeber zu, sämtliche von diesen Firmen und Agenturen aufgezählte Provisionen zu tragen.

8.Verantwortung

8.1.”Absolutum” trägt keine Verantwortung für irgendwelche Schäden, die entweder von den von „Absolutum” für den Auftragsgeber erbrachten Dienstleistungen verursacht werden oder mit den Dienstleistungen verbunden sind.

8.2.Die maximale Verantwortung von „Absolutum” begrenzt sich nur zum Betrag, den der Auftragsgeber gegen die von „Absolutum” erbrachten Dienstleistungen bezahlte oder der in dem vom Auftragsgeber akzeptierten Angebot ausgesondert wurde.

8.3.Wenn die Realisierung des Auftrags von „Absolutum” auf deutliche, schriftliche Forderung des Auftragsgebers unterbrochen wird, stimmt der Auftragsgeber zu, sämtliche Kosten für die schon für ihn erbrachten Dienstleistungen oder für alle für ihn ausgeführten Arbeiten, die vor der schriftlichen Benachrichtigung „Absolutum“ über Arbeitsunterbrechung ausgeführt wurden, zu tragen.

8.4.”Absolutum” hat keinen Einfluss auf persönliche Entscheidungen der äußeren Übersetzer; verlangt jedoch von ihnen die zeitgerechte Lieferung der Arbeiten in guter Qualität.

8.5.Weil die menschliche Sprache kompliziert ist und es viele Übersetzungsvarianten einzelner Wörter und Phrasen gibt, empfiehlt „Absolutum” den geschickten Text in den dem Auftragsgeber zugänglichen Quellen nachzuprüfen.

9.Vertraulichkeit

9.1 Mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Materialien (Press- und Internetpublikationen, allgemein zugängliche Rechtsakten, usw.), alle dem Auftragsgeber übergebenen Unterlagen und Hilfematerialien werden als vertraulich betrachtet und werden den Dritten nicht zugänglich gemacht. Die von anderer Seite gewonnenen Angaben werden nur zur Auftragsrealisierung genutzt und werden keinem Dritten ohne deutliche, vorherige, schriftliche Zustimmung anderer Seite überwiesen oder bekannt gegeben, es sei die Enthüllungspflicht solcher Angaben aus den unbedingt gültigen Rechtsvorschriften ausfließt.

9.2.Auf den Wunsch des Auftragsgebers kann „Absolutum” ein getrenntes Dokument über Verpflichtung zur Vertraulichkeitserhaltung liefern.

9.3.Der äußere Übersetzer ist zur Vertraulichkeitserhaltung bezüglich aller bekannt gegebenen Angaben verpflichtet.

10.Schlussbemerkungen

10.1.Die Seiten versichern, dass die Qualität der aufgrund von diesem Vertrag erbrachten Dienstleistungen auf hohem professionellen Niveau stehen wird.

10.2.Nachdem „Absolutum” vom Auftragsgeber einen Auftrag bekommen hat, behält er sich das Recht vor, den Auftragsgebernamen auf der Internetseite www.absolutum.pl zu veröffentlichen.

10.4.Der Auftragsgeber verpflichtet sich, dass er ohne Vermittlung von „Absolutum” keine Geschäftsbeziehungen mit den von „Absolutum” angestellten Übersetzern im Bereich von Übersetzungen innerhalb von 12 Monaten unternehmen wird.

10.5.„Absolutum” behält sich das Recht zur Änderung dieser Regeln und der Preisliste vor. Die Angaben über die Änderungen werden an die Auftragsgeberanschrift per Post oder E-Mail geschickt. Die Erteilung einer Bestellung nach dem Schicken neuer Regeln von „Absolutum“ gilt als Akzeptierung neuer Regeln.

10.6.Für die mit diesen Regeln nicht regulierten Sachen werden die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches angewendet.

10.7.Bei den Streitigkeiten verpflichten sich die Seiten die Konflikte gütlich zu lösen, und wenn sie zu keiner Übereinstimmung kommen, wird der Streit von dem für den Sitz von „Absolutum” örtlich zuständigen Gericht gelöst.